Geschäftsbedingungen   
 
 
 
Dun & Bradstreet Schweiz AG („D&B”) und der unten genannte Kunde („Kunde”) vereinbaren, daß D&B dem Kunden Wirtschaftsauskünfte (Leistungen) erteilt. Diese Wirtschaftsauskünfte können beinhalten
-

die Bereitstellung von Informationen („Informationen”);

-

die Bereitstellung von Computerprogrammen sowie deren Anwendungen (einschließlich solcher Programme von D&B, auf die der Kunde extern Zugriff nehmen kann), Dokumentation und Medien (nachfolgend auch „Software” genannt) sowie);

-

andere Dienstleistungen.

Die Leistungen unterliegen diesem Rahmenvertrag. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird in Einzelaufträgen („Aufträge”) festgelegt. Für D&B besteht keine Verpflichtung zur Erbringung irgendwelcher Leistungen, für den Kunden entstehen keine Zahlungsverpflichtungen, solange D&B einen Auftrag des Kunden nicht angenommen hat. Alle Aufträge für Leistungen von D&B unterliegen den Bedingungen dieses Rahmenvertrages. Besondere Leistungen können im Einzelfall besonderen Bedingungen unterliegen. Diese Bedingungen werden - sofern erforderlich - in einer Anlage („Anlage”) zu diesem Rahmenvertrag festgehalten. Leistungen von D&B können via Internet bestellt werden, indem die Bestellungsformulare und -bestimmungen von der Webseite heruntergeladen werden und ein unterzeichneter Ausdruck der Bestellung per Fax an D&B geschickt wird. Dabei gilt: Das Einreichen der Bestellung für Leistungen von D&B via Internet stellt lediglich ein Antrag auf Offertstellung dar. Ein Vertragsschluss setzt das Akzept von D&B der an sie per Fax zugestellten Bestellung voraus. D&B akzeptiert die Vertragsofferten von Kunden, indem sie dem Kunden via E-mail an die vom Kunden angegebene Adresse eine Betätigung der Bestellung übermittelt. Solange D&B die Bestellung von Leistungen durch den Kunden noch nicht via E-mail bestätigt und den für das Herunterladen der bestellten Produkte erfoderlichen Link zur Webseite noch nicht mitgeteilt hat, besteht zwischen D&B und dem Kunden kein Vertrag. Mit dem Absenden der Bestätigung der Bestellung via E-mail durch D&B gilt der Vertrag als gültig abgeschlossen. Sobald D&B dem Kunden den für das Herunterladen der Produkte erforderlichen Link mitgeteilt hat, ist somit ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag oder ein Widerruf der Bestellung durch den Kunden nicht mehr möglich.

 

Vertragsbedingungen

 
1. Nutzungsrechte
  1.1 D&B gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht („Lizenz”), an den Informationen und der Software (nur in Object Code-Format), soweit sie Gegenstand eines Auftrages an D&B sind. Die Lizenz unterliegt den in diesem Rahmenvertrag und dem jeweiligen Auftrag enthaltenen Beschränkungen. Die geistigen Eigentumsrechte (Urheberrechte, Datennutzungsrechte sowie sonstige Eigentumsrechte) an den Leistungen, Informationen und der Software verbleiben bei D&B.
  1.2 Jede Lizenz ist auf 12 Monate befristet. Die Frist beginnt mit dem Datum des Auftrages, soweit in dem Auftrag keine anderweitige Regelung getroffen wird. Die Vertragsdauer erneuert sich bei Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr („Verlängerung”), sofern nicht eine Partei drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schrifftlich durch eingeschriebenen Brief den Vertrag kündigt. Jede Verlängerung der Nutzungsfrist unterliegt diesem Rahmenvertrag. Jede Lizenz und jeder Auftrag kann zu den im Auftrag festgelegten Bedingungen durch schriftliche Vereinbarung und Zahlung der entsprechenden Nutzungs- und Leistungsvergütungen verlängert werden.
  1.3 Software-Updates (das heißt kleinere Erweiterungen, Ergänzungen oder der Austausch kleinerer Teile der Software einschließlich Korrekturarbeiten) werden – sofern verfügbar und vorrätig – unentgeltlich erbracht. Upgrades (z.B. Modifikationen, Ergänzungen oder der Austausch wesentlicher Teile, Verbesserungen oder Erweiterungen von Software) werden – sofern vorrätig und verfügbar – nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht. Die Festlegung, ob ein Update oder ein Upgrade vorliegt, liegt im Ermessen von D&B. Alle Updates und Upgrades, die der Kunde erhält, unterliegen den Bedingungen dieses Rahmenvertrages.
  1.4 Während der normalen Geschäftszeiten und für die Dauer eines Auftrages steht dem Kunden bei Softwareproblemen ein Servicedienst per Telefon und per Email zur Verfügung. Der Kunde kann diesen Servicedienst nur in Anspruch nehmen für lizenzierte Softwareversionen, wenn er alle ihm übermittelten Updates ordnungsgemäß installiert hat.
 
2. Lieferung
  2.1 Nach Mitteilung des Links via E-mail stehen dem Kunden die bestellten Produkte während sieben Tage zum Herunterladen über das Internet zur Verfügung.
  2.2 D&B wird alle angemessenen Massnahmen treffen, um dem Kunden das Herunterladen von der Webseite zu ermöglichen. Sollte das Herunterladen der Produkte dennoch nicht möglich sein, hat der Kunde innert den in Ziffer 5 erwähnten sieben Tagen mit D&B bei D&B entweder via E-mail an customerhelp@dnb.com, telefonisch unter der Nummer 01 735 64 64, per Fax an die Nummer [ ] oder per Post an D&B, In der Luberzen 1, 8902 Urdorf Kontakt aufzunehmen.
  2.3 Sobald die D&B das Anklicken der Webseite (auf welcher die Produkte heruntergeladen werden können) durch den Kunden registriert, so gelten die Vertragspflichten der D&B als erfüllt.
 
3. Einschränkung der Nutzungsrechte
  3.1 Informationen und Software werden dem Kunden ausschließlich für den Eigengebrauch und die interne Verwendung eingeräumt und zwar
- nur auf den in dem Auftrag festgehaltenen Addressen;
- nur für den in dem Auftrag festgehaltenen Leistungsumfang;
- nur für die Häufigkeit der Benutzung und die Anzahl der Benutzer, die in dem Auftrag festgehalten sind sowie
- mit den sonstigen Einschränkungen, wie sie im Auftrag enthalten sind.
  3.2 Dem Kunden ist es untersagt, Dritte mit Informationen, Software oder sonstigen Dienstleistungen, sei es direkt durch Übertragung von Daten oder indirekt durch die Einbindung in ein Datensystem, eine Marketingliste, einen Bericht oder auf andere Weise zu versorgen. Dem Kunden ist es weiter untersagt, die ihm überlassenen Informationen oder Software zu nutzen, um Statistiken oder andere Informationen zu entwickeln, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, bzw. eine solche Entwicklung von Statistiken oder Informationen zuzulassen respektive zu unterstützen. Dies gilt auch, wenn Informationen oder Software als Grundlage für Empfehlungen an Dritte eingesetzt werden. Dem Kunden ist es schließlich auch untersagt, Informationen zur Vorbereitung von Vergleichen mit anderen Informationen/Informationsdiensten zu nutzen, sofern diese Dritten zugänglich gemacht werden. Dem Kunden ist es schließlich auch untersagt, ohne entsprechende gesetzliche Verpflichtung Informationen im Rahmen von rechtlichen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzungen jedweder Art vorzulegen.
  3.3 Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluß auf den Source Code der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten.
  3.4 D&B kann jederzeit überprüfen, welche Informationen und Software der Kunde benutzt, speichert oder ihm übertragen worden sind und ob der Kunde die Leistungen vertragsgemäß nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, D&B zu diesem Zweck während der allgemein üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftslokalen oder sonstigen Räumen zu gewähren. D&B wird dem Kunden die Besichtigung mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
  3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Informationen einzusetzen für die Überprüfung oder Vorbereitung der Überprüfung von Einzelpersonen, die einen Kredit oder eine Versicherung für persönliche oder familiäre Zwecke beantragen. Entsprechendes gilt für die Verwendung der Informationen für Stellenbewerbungen von Einzelpersonen. Darüber hinaus wird der Kunde die ihm erbrachten Leistungen nicht zu gesetzwidrigen sowie wettbewerbswidrigen Zwecken einsetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm erbrachten Leistungen in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen der Schweiz zu verwenden. Insbesondere wird der Kunde die Vorgaben des Datenschutzgesetzes einhalten
 
4. Kopierverbot
    Dem Kunden ist es untersagt, Informationen oder Software zu kopieren, herunterzuladen, upzuloaden oder in sonst einer Form zu reproduzieren, es sei denn, es handelt sich um Vervielfältigungen für interne Zwecke des Kunden und die Anzahl der Vervielfältigungen bewegen sich in einem für interne Verwendungszwecke angemessenem Rahmen.
 
5. D-U-N-S®-Nummern
    D-U-N-S®-Nummern sind Eigentum von D&B. D&B gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz an den D-U-N-S®-Nummern nur zu Identifizierungszwecken und zum internen Geschäftsgebrauch des Kunden. Wo möglich, wird der Kunde die D-U-N-S®-Nummer als solche identifizieren und darauf hinweisen, daß D-U-N-S eine eingetragene Marke von D&B ist.
 
6. Drittleistungen
  6.1 Der Kunde kann im Einzelfall einen Dritten (den „Processor”) beauftragen, Informationen zu verarbeiten oder zu speichern. Dies setzt allerdings voraus, daß der Processor zuvor mit D&B eine sogenannte „Vereinbarung für Processor” abgeschlossen hat.
  6.2 Dieser Vertrag begründet in keiner Weise Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Dritte, die ihrerseits D&B Informationen erteilen, die in die von D&B gegenüber dem Kunden erteilten Informationen einfließen. Sollten dennoch aufgrund irgendwelcher rechtlichen Bestimmungen Rechte und/oder Ansprüche des Kunden gegen solche Dritte entstehen, sind sie entsprechend der Ziffern 8 und 11 beschränkt.
  6.3 Soweit nicht Ziffer 6.2 etwas anderes bestimmt oder soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können Dritte, die nicht Partei dieses Rahmenvertrages sind, keinerlei Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten.
 
7. Preise/ Konditionen
  7.1 Der Kunde wird D&B gemäß den Vereinbarungen im Auftrag bezahlen. Preise und Produktbeschreibungen werden in dem Auftrag festgehalten. Fehlt eine Regelung zu den Preisen/Produkten im Auftrag, bestimmen sich die Preise und die Produkte nach den Preis- und Produktlisten von D&B, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stehen. Sie sind Bestandteil dieses Rahmenvertrages.
  7.2 Die von D&B gestellten Rechnungen sind netto innert dreißig Tagen zahlbar. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne daß es einer speziellen Mahnung durch D&B bedürfte. Gerät der Kunde in Verzug, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. D&B kann bis zur Begleichung der Rechnung einen Verzugszins von 5 % pro Monat oder den höchsten gesetzlich zulässigen Verzugszins geltend machen.
  7.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, davon nicht berührt sind Abgaben im Zusammenhnag mit dem Gewinn der D&B oder Franchising.
  7.4 Sofern der mit dem Kunden vereinbarte Preis auf einer Schätzung des Auftragsvolumens im Auftrag beruht und der Kunde dieses Leistungsvolumen nicht vollständig in Anspruch nimmt, muß der Preis für die Leistungen neu kalkuliert werden. Der Kunde wird D&B in diesem Fall den passenden Preis für die in Anspruch genommenen Leistungen zahlen.
  7.5 D&B behält sich das Recht vor, ihre Preislisten jederzeit anzupassen. Änderungen bei Transaktionsgebühren gelangen innert 30 Tagen seit der schriftlichen Mitteilung zur Anwendung. Änderungen bei Gebühren, welche jährlich zu entrichten sind (z.B. jährliche Softwarelizenzgebühren) gelten erst ab dem Datum der Lizenzerneuerung.
 
8. Diskretion und Datenschutz
  8.1 Datenschutz Informationen, Auskünfte und Berichte der «D&B» – werden diese schriftlich oder mündlich abgegeben – sind ausschliesslich für den Auftraggeber bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. D&B hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Verletzung der Diskretionspflicht durch den Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass D&B eine Rückzahlung zu leisten hat. Da das mit D&B bestehende Vertrags-ver-hältnis teilweise den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz untersteht, kann sich im Einzelfall daraus zudem eine Einschränkung der vertraglichen Rechte ergeben.
  8.2 Insbesondere Wirtschaftsberichte, Bonitätsauskünfte und amtliche Auskünfte wie Betreibungsauskünfte, Steuerauskünfte, Hauseigentümer- und Zahlungsreferenzen usw. unterstehen den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, Art. 13 Abs. 2 DSG und setzen einen Interessensnachweis (schriftliche Bestellung, Offerte, Vertrag) gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 8a voraus: Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde oder eines Urteils aufgehoben worden ist; wenn der Schuldner mit einer Rückforderungsklage obsiegt hat; wenn der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat. Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
  8.3 Der Kunde verpflichtet vor Abrufen von Informationen, die einen Interessensnachweis erfordern, einen solchen genügenden Interessensnachweis zu beschaffen resp. Bestätigt, über einen genügenden Interessensnachweis zu verfügen und erklärt sich bereit, der D&B jeden (infolge Fehlens eines genügenden Interessensnachweises auf Seiten des Kunden) entstehenden Schaden zu ersetzen.
 
9. Gewährleistung
  9.1 D&B ist bemüht, ihren Datenbestand zu pflegen. Dem Kunden ist aber bewußt, daß Informationen bis zu einem gewissen Maße Fehler enthalten können. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, daß die Informationen für die von ihm verfolgten Zwecke hinreichend bestimmt sind.
  9.2 Alle Leistungen werden „wie vorhanden und verfügbar” erbracht.Vorbehältlich einer ausdrücklichen Erwähnung in dieser Vereinbarung schliesst D&B jegliche Gewährleistung, insbesondere für Vollständigkeit, Aktualität, Verwertbarkeit oder Eignung der Daten zu einem bestimmten verfolgten Zweck aus. D&B garantiert nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden können und übernimmt ferner keine Garantie oder Verantwortlichkeit für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen, die Qualität oder Ausführung der Dienstleistungen. D&B ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, welche aus dem Verhalten von D&B bei der Zurverfügungstellung, Auflistung, Sammlung, Interpretation, Berichterstattung oder bei anderen Leistungen entstehen können.
  9.3 D&B liefert an den von dem Kunden und D&B zu unterzeichnenden Anhang „Gesellschaften und Niederlassungen des Kunden” aufgelistete Zustelladresse. Änderungen sind D&B vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden aus der Benutzung von Kommunikations- und/oder Transportmittlen einschließlich Verlust, Verspätung oder falsche Übermittlung.
 
10. Urheberrechte/Geistiges Eigentum
  10.1 Der Kunde erkennt an, daß Informationen und Software Eigentum von D&B sind. Darüber hinaus erkennt der Kunde die Urheberrechte von D&B an Informationen und Software an. Dies gilt insbesondere für geheime/streng vertrauliche Informationen, Informationen, deren Kenntnis ein besonderes Wertschöpfungspotential beinhaltet sowie Informationen, die D&B auf ihre Kosten beschafft, zusammengestellt, entwickelt oder gepflegt hat und deren unberechtigte Nutzung D&B erheblich schädigen würde. Der Kunde verpflichtet sich, D&B’s geistige Eigentumsrechte an den Informationen und Software – sei es durch Handlungen oder Unterlassungen – nicht zu gefährden. Der Kunde wird keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, daß die Informationen oder Software Rechte von Dritten verletzen. Entsprechendes gilt für Unterlassungen des Kunden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, daß sich auf jeder von ihm gefertigten Kopie der Informationen und Software ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die geistigen Eigentumsrechte von D&B befindet.
  10.2 Der Kunde wird keine Marke oder einen sonstigen geschützten Namen von D&B oder einer ihrer Tochtergesellschaften nutzen oder veröffentlichen. Der Kunde ist verpflichtet, keine Presseerklärungen in Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder einem Auftrag abzugeben.
  10.3 D&B wird alle Informationen, die der Kunde als gesetzlich geschützt deklariert, wie ihre eigenen Eigentumsrechte behandeln. D&B verpflichtet sich, entsprechend identifizierte geschützte Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem Kunden und zu internen Analysezwecken (z.B. Prüfung und Analyse solcher Daten zur Verbesserung von D&B’s Produkten und Leistungen) einzusetzen. Keinem besonderen Schutz unterliegen Informationen, die
- öffentlich bekannt werden ohne Zutun oder Unterlassen von D&B
- bereits vor Offenlegung der Informationen im Besitz von D&B waren
- D&B von dritter Seite im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften offengelegt werden mit der Befugnis, diese Informationen ohne jede Einschränkung zu nutzen und offenzulegen, oder
- Informationen, die D&B selbst beschafft hat, ohne auf geschützte Informationen zurückzugreifen.
  10.4 D&B steht dafür ein, daß nach ihrem Kenntnisstand die Software und Informationen – soweit sie in Übereinstimmung mit diesem Rahmenvertrag verwendet werden – keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte etc.) verletzen in dem Staat, in dem D&B ihre Leistungen für den Kunden erbringt. Eine Haftung von D&B ist ausgeschlossen, sofern der Kunde die Software oder Informationen modifiziert oder diese in welcher Form auch immer mit von Dritten stammendem Material kombiniert.
  10.5 Der Kunde ist sich bewusst daß das zwishchen ihm und der D&B bestehende Vertragsverhältnis teilweise den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz untersteht. Daraus kann sich im Einzelfall eine Einschränkung der vertragliche Rechte ergeben.
 
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
  11.1 Verletzt eine Partei eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines Auftrages (einschließlich, doch nicht beschränkt zu einen Verletzung der Ziffer 10) nicht nur unwesentlich, so ist die andere Partei berechtigt, diesen Rahmenvertrag und/oder den Auftrag fristlos zu kündigen. Eine gegen Ziffer 13.2 verstoßende Abtretung stellt einen solchen wesentlichen Grund für die fristlose Kündigung dar. Darüber hinaus ist D&B berechtigt, diesen Rahmenvertrag und/oder Aufträge mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Kündigt D&B diesen Rahmenvertrag und/oder Aufträge, ohne daß ein wichtiger Grund vorliegt, so wird D&B dem Kunden noch nicht aufgebrauchte Vorauszahlungen auf Leistungen erstatten.
  11.2 Falls es keine ausstehende Aufträge gibt, so ist D&B berechtigt diesen Rahmenvertrag zu kündigen.
  11.3 Die Regelungen in den Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11.3, 11.4, 11.5, 12 und 13 gelten auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrages fort.
  11.4 Sofern der Kunde ohne schriftliche Genehmigung von D&B nach der Beendigung des Rahmenvertrages oder eines Auftrages unberechtigterweise Leistungen in Anspruch nimmt, ist der Kunde verpflichtet, D&B den Listenpreis für die Leistungen zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Beendigung des oder der Vertragsverhältnisse/s gilt.
  11.5 Mit Beendigung einer Vertragslaufzeit wird der Kunde – soweit D&B nicht etwas anderes bestimmt – unverzüglich alle in seinem Besitz befindlichen Originale und Kopien betreffend die Informationen oder Software vernichten und auf Verlangen von D&B einen Nachweis hierfür erbringen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Software oder Informationen erhält, die dazu bestimmt sind, ältere Software oder Informationen zu ersetzen.
  11.6 Die Beendigung dieses Rahmensvertrages hat die Beendigung aller noch ausstehenden Aufträge zur Folge.
 
12. Haftung
  12.1 Ausgenommen für Ansprüche aus der Verletzung der Artikel 3 und 10 ist die Haftung beider Parteien begrenzt auf den vom Kunden für die betroffene Dienstleistung insgesamt bezahlten Preis.
  12.2 Soweit gesetzlich zulässig wird jegliche Haftung der D&B ausgeschlossen.
 
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  13.1 Dieser Rahmenvertrag unterliegt schweizerischem Recht. Für gerichtliche Auseinandersetzungen werden die für die zuständigen Gerichte im Urdorf vereinbart. D&B steht das Recht zu, den Kunden bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
  13.2 Der Kunde hat alle Kosten und Ausgaben, einschliess angemessener Rechtsanwaltshonorare, welche D&B bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus diesem Vertrag gegenüber dem Kunden oder mit dem Kunden verbundenen Geschäftspartnern entstehen, zu bezahlen.
14. Schlußbestimmungen
  14.1 Für die Abwicklung sämtlicher Geschäfte im Rahmen der Mitgliedschaft gelten gegenüber D&B unabhängig von der handelsregisterlichen Zeichnungsberechtigung, alle diejenigen Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung befugt und ermächtigt, die mit D&B mundlich, telefonisch oder schriftlich (durch Brief, Telefax oder E-Mail) kommunizieren. Einschränkungen dieser generellen Vertretungsbefugnis müssen D&B schriftlich angezeigt werden. Der Kunde trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner Mitarbeiter.
  14.2 Dieser Rahmenvertrag, die im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag erteilten Aufträge sowie alle Anlagen, Listen und Formblätter von D&B, auf die in diesem Rahmenvertrag Bezug genommen wird und die von D&B publizierten Geschäftsbedingungen und Verfahrensweisen, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen D&B und dem Kunden betreffend die Leistung von D&B dar. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen eines Auftrages oder eines Anlages und den Regelungen in diesem Rahmenvertrag, gehen die Regelungen in dem Auftrag oder in der Anlage vor, soweit es um den Leistungsgegenstand des Auftrages, dessen Laufzeit und die Modalitäten der Leistungserbringung geht oder wenn eine Regelung in dem Auftrag oder in der Anlage ausdrücklich einen Vorrang vor dem Rahmenvertrag vorsieht. Im übrigen gehen bei Widersprüchen die Regelungen in diesem Rahmenvertrag vor. Änderungen oder Ergänzungen dieses Rahmenvertrages oder von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.